Parkett-Arten

Prinzipiell lassen sich alle nur erdenklichen Parkettböden in zwei verschiedene Arten von Parkett unterteilen: Auf der einen Seite wäre das der Einschicht-Parkett, der auch als Massivparkett bekannt ist. Auf der anderen Seite wäre das der Mehrschicht-Parkett, der auch als Fertigparkett bekannt ist. Beim Einschichtparkett handelt es sich, wie der Name bereits verrät, um einen Parkettboden, der lediglich eine einzige Schicht aufweist. Dadurch besteht ein solcher Massivparkett aus massivem Vollholz. Ganz anders ist da der Mehrschichtparkett. Dessen Elemente setzen sich nämlich nicht nur aus einer, sondern aus zwei oder drei Schichten zusammen. Dieser Umstand ändert jedoch nichts daran, dass Fertigparkett, genauso wie Massivparkett, ein vollwertiges Holzprodukt ist. Auch dieser Bodenbelag besteht zu 100% aus Echtholz! Die Deckschicht des Fertigparketts ist von dieser Regel nicht ausgenommen.

Beispiele für das Einschicht-Parkett:

• Stabparkett
Stabparkett setzt sich aus verschiedenen Massivholz-Parkettstäben oder Parkettriemen zusammen. Die Dicke der Holzstäbe beträgt dabei 14, 15, 16 oder 22 mm. 22 mm sind allerdings das absolute Maximum. Dies liegt vor allem daran, dass der Wärmedurchlasswiderstand oberhalb der Heizebene nicht größer als 0,15 m²K/W sein darf (dies gilt nur für eine Fußbodenheizung). Dies entspricht wiederum einer Dicke von 22 mm.
Als Einschicht-Parkett wird Stabparkett in der Regel vollflächig verklebt. Liegt allerdings ein Untergrund aus Holz vor, so wird das Parkett mit diesem vernagelt. Aus diesem Grund wird Stabparkett auch oft "Nagelparkett" genannt.

• Mosaikparkett
Mosaikparkett besteht aus einzelnen Parkettlamellen. Diese besitzen eine Dicke von 8 mm, einen Breite von bis zu 25 mm und eine Länge von bis zu 165 mm. Die einzelnen Dielen weisen kleine Deckstäbe auf, die dem Mosaikparkett ihre besondere Optik verleihen. Bei der Verlegung werden diese meist würfelförmig angeordnet. Dieser Parkettboden eignet sich besonders für die Verlegung auf Warmwasserfußbodenheizungen.

• Hochkantlamellenparkett
Wie der Name schon sagt, werden die Holzlamellen senkrecht verlegt. Untermauert wird dies durch ihre Abmessungen. Hochkantlamellenparkett besitzt eine Dicke von 25 mm, eine Breite von 8 mm und eine Länge von bis zu 165 mm. Da auch der Hochkantlamellenparkett aus massivem Vollholz besteht, und damit nur eine Schicht besitzt, wird dieser ausschließlich vollflächig verklebt, nicht schwimmend verlegt.
Mit einer Dicke von bis zu 25 mm ist dieser Parkettboden äußerst robust. Aus diesem Grund wird Hochkantlamellenparkett auch häufig in gewerblich genutzten Gebäuden verlegt. Deswegen wird dieser Parkettboden auch als "Mehrzweckparkett" bezeichnet. Dadurch, dass dieser Bodenbelag für extrem hochfrequentierte Bereiche geeignet ist, lässt er sich ebenso in Räumen verlegen, die einer geringeren Belastung ausgesetzt sind. Auch in Wohnbauten, Gaststätten oder Büros entfaltet der Hochkantlamellenparkett sein volles Potenzial.

Beispiele für das Mehrschicht-Parkett:

• Zweischichtparkett
Zweischichtparkett besitzt, wie der Name bereits verrät, zwei Schichten, statt nur noch einer. Die obere Schicht besteht dabei aus Massivholz. Bei der zweiten Schicht kommt eine Mehrschichtplatte oder ein querverleimtes Massivholz zum Einsatz. Diese sorgt für ein ruhiges Quell- und Schwundverhalten. Gleichzeitig ist es allerdings auch der oberen Schicht aus Massivholz zu verdanken, dass man keinen Unterschied zum Einschicht-Parkett merkt.
Auch wenn der Zweischichtparkett ein Mehrschicht-Parkett bzw. Fertigparkett ist, so wird auch dieser noch immer vollflächig verklebt. Lediglich der Dreischichtparkett lässt sich schwimmend verlegen.

• Dreischichtparkett
Dreischichtparkett ist der einzige Parkettboden, der schwimmend verlegt werden kann. Dies liegt vor allem an der ersten Schicht des Parkettbodens, in der Nut und Feder untergebracht sind.
Allerdings werden die drei Schichten miteinander verklebt. Dadurch wird eine Ausdehnung des Parkettbodens vermieden. Die Maße, sowohl was Länge, Breite und vor allem Dicke betrifft, variieren von Hersteller zu Hersteller.

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere verschiedene Parkettvariationen. So hat der Einschicht-Parkett bspw. noch das Lamparkett zu bieten, während der Mehrschicht-Parkett noch über das Tafelparkett verfügt.

Dieser Ratgebertext ersetzt NICHT die fachmännische Begutachtung vor Ort. Alle Angaben ohne Gewähr. Bauseits ist durch den Käufer bzw. durch den von ihm Beauftragten (unter Berücksichtigung z.B. der Herstellervorschriften und DIN – Normen) die fachgerechte Verarbeitung sicherzustellen.

Zuletzt aktualisiert am 22.07.2016 von Redakteur.

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